Die Erdbestattung (Inhumation) ist die Beisetzung eines Leichnames in ein Grab in die Erde. Ist die Erdbestattung religiös motiviert,
wird diese als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her. Die Urnenbeisetzungen kann auch als Erdbestattung gesehen werden, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird. In der Regel ist dies aber nicht mit diesem Begriff gemeint. Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne die Notwendigkeit von Absprachen eingehalten werden.
Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich. Alwin Pfaff, Inhaber der Bestattungsintitut Joachim Männer, kennt mir seiner langjährigen Berufserfahung die verschiedensten Bestattungsgepfolgenheiten und kann entsprechend eine Beerdigung durchführen.
Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Die Beisetzungsfrist kann durch einen Antrag bei der unteren Ordnungsbehörde verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen (Wartefristverlängerung).
Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.