Bestatterwahl

Es gilt grundsätzlich eine freie Bestatterwahl für alle Friedhöfe!

Immer öfter wird die Frage gestellt:
“Auf unserem Friedhof macht dieser oder jener Bestatter das Grab und die Beerdigung.

Muss ich zu diesem Bestatter gehen oder darf ich mir einen anderen Bestatter wählen ohne Schwierigkeiten zu bekommen”?- Antwort: Jeder Angehörige darf den Bestatter frei auswählen!

Grundsätzlich gilt, dass Angehörige bzw. Auftraggeber von Sterbefällen zu jedem Bestatter Ihrer Wahl gehen können und dadurch auch keine Konsequenzen zu befürchten sind.

Keine Stadt, keine Gemeinde und auch kein Pfarramt kann Ihnen vorschreiben welchen Bestatter Sie für einen Sterbefall beauftragen müssen, auch dann nicht, wenn dieser oder jener Bestatter im Auftrag der Stadt, Gemeinde oder des Pfarramtes die Hoheitlichen Dienste(Grab öffnen, Beerdigung, Grab schließen) auf dem jeweiligen Friedhof durchführt.

SIE ALLEIN TREFFEN DIESBEZÜGLICH IHRE ENTSCHEIDUNG!