In den ersten Tagen nach dem Ableben eines Angehörigen warten weitere Aufgaben auf die Hinterbliebenen. Handelt es sich bei dem Todesfall um einen Unfalltod, muss beispielsweise innerhalb von 48 Stunden das Versicherungsunternehmen unterrichtet werden, meist wird nur dann die Unfallversicherung ausgezahlt.
Kümmern Sie sich um die Sterbeurkunde
Ein weiterer wichtiger Punkt um den sie sich kümmern müssen ist die Sterbeurkunde. Diese muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todesfalls beantragt werden. Hierfür benötigen Sie Ausweispapiere, Totenschein so wie eine Personenstandsurkunde des Verstorbenen. Bei Ledigen Personen ist das die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Bei Geschiedenen bedarf es zusätzlich des Scheidungsurteils.
Beachten Sie, dass nicht das Standesamt des ursprünglichen Wohnortes für die Sterbeurkunde zuständig ist, sondern das Standesamt am Sterbeort. Da Sie die Sterbeurkunde bei einigen Ämtern und Behörden (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung) vorlegen müssen, ist es ratsam sie sich gleich in mehrfacher Ausführung ausstellen zu lassen. Bei der Abmeldung anderer Versicherungen (z.B. Autoversicherung) reicht aber auch eine Kopie.
Finden Sie das Testament
Beinahe ebenso wichtig wie die Sterbeurkunde ist das Testament, das den Nachlass des Verstorbenen regelt. Dieses müssen Sie, sollten Sie es zu Hause finden, beim Nachlassgericht einreichen, damit alle Erben informiert und zu einer Testamentseröffnung geladen werden können. Zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz gemeldet hatte. Achten Sie darauf, dass sie dort alle Unterlagen einreichen, die Testamentscharakter haben könnten. Wird ein Testament nicht eingereicht, können Sie sich strafbar machen.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene noch zu Lebzeiten das Testament gegen eine Gebühr in eine amtliche Verwahrung gegeben hat. Dann ist es meist bereits beim Nachlassgericht hinterlegt.
Erkundigen Sie sich nach einem Erbschein
Einige Angelegenheiten können Sie nur regeln, wenn Sie als rechtmäßiger Erbe des Verstorbenen ausgewiesen sind. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um einen Erbschein. Das Dokument ist ein amtliches Zeugnis und dient als eine Art Nachweis gegenüber Dritten wie Banken oder Versicherungen.
Sie können den Erbschein bei einem Notar oder direkt beim Nachlassgericht beantragen. Das Verfahren ist jedoch recht aufwendig und die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins sind von der Nachlasshöhe abhängig und können bei hohen Erbsummen über 1.000 Euro betragen. Am besten fragen Sie deshalb zunächst nach, ob die Behörde an die Sie sich wenden wollen überhaupt einen Erbschein fordert. In einigen Fällen reicht eine beglaubigte Abschrift des Testaments als „Ausweispapier“ auch aus.
Liegt eine Kontovollmacht des Verstorbenen vor, die im Todesfall wirksam wird, benötigen Sie keinen Erbschein, um auf das Bankkonto zuzugreifen.
Wichtig: Ein Erbschein wird nur dann ausgestellt, wenn Sie das Erbe auch antreten!
Kündigen Sie gegebenenfalls Mietverhältnisse
Überlegen Sie nach dem Todesfall zügig, wie Sie mit einer Miet-Wohnung des Verstorbenen verfahren wollen. Teilte sich der Tote die Räumlichkeiten mit einem Lebenspartner geht das Mietverhältnis nach dem Tod auf diesen über. Beachten sie sonst, dass auch im Todesfall die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. Solange müssen sie gegebenenfalls weiter Miete bezahlen.
Besonderheiten gelten, wenn der Verstorbene in einem Pflegeheim untergebracht war. Hier markiert der Todestag das Vertragsende. Besprechen Sie mit der Heimleitung, bis wann Sie alle Habseligkeiten aus dem Zimmer des Verstorbenen ausräumen müssen.
Im nächsten Abschnitt erfahren Sie mehr darüber, worum Sie sich in den ersten Wochen nach einem Todesfall noch kümmern müssen.
Wenn Sie noch mehr Informationen benötigen steht ihnen Alwin Paff Inhaber vom Bestattungsinstitut Joachim Männer Ingolstadt vertrauensvoll zur Verfügung.