Verliert man einen Angehörigen, so kommen viele Fragen auf. Bevor man sich jedoch Gedanken darüber machen kann, wie eine Bestattungszeremonie abgehalten werden sollte, ist erst einmal zu klären, wer die Kosten dafür übernimmt. In vielen Fällen ist dies nicht der Rede wert, doch findet sich in anderen Fällen keine naheliegende Lösung, so greift in Deutschland die Bestattungspflicht. Nicht selten führt das dann zu Streit. Was es mit der Bestattungspflicht auf sich hat und wer überhaupt bestattungspflichtig ist, erklärt im Folgenden das Bestattungsinstitut Joachim Männer.
Was bedeutet Bestattungspflicht?
Verstirbt eine Person in Deutschland, muss sie ordnungsgemäß bestattet werden. Das bedeutet, dass sich bestattungspflichtige Angehörige darum kümmern müssen, wo und wie der Tote bestattet werden soll. Die Bestattungspflicht in Deutschland ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In den Bestattungsgesetzen der einzelnen Länder ist individuell festgelegt, nach welcher Reihenfolge und bis zu welchem Grad bestattungspflichtige Angehörige für die Kosten der Beisetzung herangezogen werden können. Ferner ist in den Bestattungsgesetzen vermerkt, dass nach jedem Todesfall eine ärztliche Leichenschau stattfinden und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt aufgegeben werden muss. Außerdem ist es nötig, die Beisetzung innerhalb einer bestimmten gesetzlichen Frist zu veranlassen.
Wer muss sich im Todesfall kümmern?
Der genaue Inhalt der einzelnen Bestattungsgesetze in Deutschland werden in der Regel dann wichtig, wenn sich Menschen weigern, für eine Bestattung Sorge zu tragen – etwa, weil eine Familie stark im Zwist liegt. In der Regel sind die nächsten voll geschäftsfähigen Angehörigen des Verstorbenen die Bestattungspflichtigen. Das heißt auch, dass die Bestattungspflicht unabhängig vom Erbrecht besteht. Folgende Reihenfolge ist üblich:
- Ehepartner oder Lebenspartner bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- sonstige Sorgeberechtigte
- Großeltern
- Enkelkinder
- der Erbende
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grad
Was ist die Aufgabe bestattungspflichtiger Angehöriger?
Bestattungspflichtige Angehörige haben eine schwere Bürde zu tragen. Während ihres Trauerprozesses müssen sie sich zusätzlich mit gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen und für eine ordnungsgemäße Beisetzung sorgen. Zu ihren Aufgaben gehören:
- die Veranlassung einer ärztlichen Leichenschau
- die Sterbefallanzeige beim Standesamt
- die Bestattung innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist auf ausgewiesenen Flächen (“Friedhofszwang”)
Sofern der Verstorbene keine eigenen Verfügungen getroffen hat, muss der bestattungspflichtige Angehörige eigene Entscheidungen treffen. Es gilt unter anderem zu entscheiden, wo der Verstorbene beerdigt und wie die Beisetzung gestaltet werden soll. Auch ist zu entscheiden, welche Art Grab man bevorzugt – soll es gar eine Urnenbestattung sein?
Was, wenn sich Bestattungspflichtige weigern, die Organisation der Bestattung zu übernehmen?
Nicht selten kommt es vor, dass sich bestattungspflichtige Angehörige nicht um die Beerdigung kümmern wollen oder können. So kann zum Beispiel ein Familienstreit dazu führen, dass man seit Jahren nicht mehr miteinander gesprochen hat, sich aber nun als nächster Verwandter um die Beerdigung des Verstorbenen kümmern soll. Persönliche Gründe sind allerdings kein Argument dafür, der Bestattungspflicht zu entgehen.
Die allgemeine Gesetzeslage sieht vor, dass sich ein bestattungspflichtiger Angehöriger um die Beerdigung des Verstorbenen kümmern muss – egal, ob er will oder kann. Kümmert sich der nächste Angehörige nicht um eine ordnungsgemäße Beerdigung, wird das örtliche Ordnungsamt die Bestattung veranlassen. Die anfallenden Kosten werden dem Bestattungspflichtigen anschließend in Rechnung gestellt.
Wer muss für die Kosten einer Bestattung aufkommen?
Im Zuge der Bestattungspflicht fallen für die bestattungspflichtige Person Kosten an – egal, ob sie selbst die Beisetzung veranlasst oder nicht. Reicht der Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Kosten nicht aus, wird das Privatvermögen des bestattungspflichtigen Angehörigen für die Tilgung der Kosten herangezogen. Hat dieser jedoch auch keine Rücklagen und kann er die Kosten für die Beerdigung nicht allein tragen, springt der Staat ein. In den Bestattungsgesetzen der Länder wird dieser Umstand als „Sozialbestattung“ bezeichnet.
Wichtig: Hinterlässt der Verstorbene als Erbe finanzielle Rücklagen und ist die bestattungspflichtige Person nicht der Erbe, muss der Erbe des Vermögens die Kosten tragen, die sich aus der Bestattungspflicht ergeben.
Die Ausnahme
Grundsätzlich kommen bestattungspflichtige Personen nicht umhin, die Kosten für eine Beisetzung zu bezahlen. Selbst dann nicht, wenn jahrelang kein Kontakt zum Verstorbenen bestand. Eine Ausnahme aber gibt es: Findet der Verstorbene durch Fremdverschulden den Tod, steht der Todesverursacher in der Kostentragungspflicht. Die Familie des Verstorbenen hat somit das Recht, die Kosten für das Begräbnis von diesem einzufordern.
Sie haben nun Fragen zum Thema Bestattungspflicht? Oder zum Thema Beisetzungen im Allgemeinen? Dann stehen wir vom Bestattungsinstitut Joachim Männer Ihnen gern als zuverlässiges Bestattungsunternehmen beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen in den schwersten Stunden zur Seite – mit Mitgefühl und Verständnis.